Teilnahme- und Auszahlungsbedingungen für die Empfehlung von Mitarbeitern (m/w/d)

Gültig ab 01. März 2024

  1. Teilnahmevoraussetzungen

Zur Teilnahme am Programm „Mitarbeiter werben Mitarbeiter“ sind alle externen Mitarbeiter der Halbauer GmbH zur Teilnahme berechtigt. Ein empfohlener Kandidat ist eine Person, die in den letzten zwölf Monaten in keinem Anstellungsverhältnis mit der Halbauer GmbH gestanden hat und sich in diesem Zeitraum darüber hinaus auch nicht bei der Halbauer GmbH beworben hat bzw. durch die Halbauer GmbH angesprochen wurde. Bitte beachten Sie, dass die Empfehlung, also Namen des Empfehlenden sowie des empfohlenen Kandidaten, vor Abschluss eines Arbeitsvertrages zwischen dem empfohlenen Kandidaten und der Halbauer GmbH eingegangen sein muss. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. 

  1. Auszahlungsbedingungen für Ihre Prämie

Für jeden Empfohlenen Kandidaten, mit dem ein rechtsgültiger Arbeitsvertrag geschlossen wurde, erhalten Sie zwei Auszahlungen in der jeweils vereinbaren Höhe. Die erste Hälfte der vereinbarten Prämienzahlung erhalten Sie nach acht Wochen nach Vertragsbeginn des empfohlenen Kandidaten. Die zweite Hälfte der Prämienzahlung erhalten Sie, wenn der empfohlene Kandidat die Probezeit erfolgreich bestanden hat.

Dafür gelten folgende Bedingungen:

  • Die Empfehlung erfolgt über das Empfehlungsformular auf der Webseite.
  • Im Falle von Mehrfachnennungen eines empfohlenen Kandidaten wird die Prämie an den Empfehlenden ausgezahlt, der diesen Kandidaten zuerst benannt hat. Der Zeitpunkt des Eingangs des Empfehlungsformulars bei der Halbauer GmbH ist entscheidend.
  • Als Mitarbeiter der Halbauer GmbH wird die Empfehlungsprämie als Sonderprämie mit der Lohnabrechnung ausgezahlt und versteuert. Es handelt sich also um brutto Beträge.
  • Der Anspruch auf die Prämie besteht maximal 12 Monate nach Vertragsbeginn des empfohlenen Kandidaten. 
  1. Zustimmung des empfohlenen Kandidaten

Bitte beachten Sie, dass das Einverständnis des empfohlenen Kandidaten in jedem Fall vor Absenden der Empfehlung an die Halbauer GmbH eingeholt werden muss. Dies wird durch Setzen des entsprechenden Häkchens bestätigt.

  1. Ausschluss von der Mitarbeiterempfehlung

Die Halbauer GmbH weist darauf hin, dass die Empfehlung eines Kandidaten in den folgenden Fällen als unlauter und gesetzlich unzulässig betrachtet wird:

  • Unzumutbare Belästigung, wie z.B. Telefon-, Fax- oder E-Mail-Werbung.
  • Die Weiterleitung von personenbezogenen Daten ohne vorherige Zustimmung des empfohlenen Kandidaten sowie Druckausübung.
  • Bewusste systematische Ausnutzung privater Beziehungen in unsachlicher oder unangemessener Weise zu Werbezwecken.
  • Irreführung, wie das Tätigen von falschen Versprechungen, das Verbreiten von falschen Tatsachen oder das Verschweigen wichtiger Informationen bei der Empfehlung.
  • Verdeckte Freundschaftswerbung, z.B. wenn Adressen von Dritten ohne deren Einverständnis an die Halbauer GmbH weitergegeben werden.
  • Im Falle eines Verstoßes gegen diese Bedingungen behält sich die Halbauer GmbH das Recht vor, den Empfehlenden von der Empfehlungsaktion auszuschließen, was zur Folge hat, dass kein Anspruch auf Auszahlung einer Prämie entsteht.